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Trunkenheitsfahrt mit Jagdwaffe – Jagdscheinentziehung

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Ein schwerer Autounfall unter Alkoholeinfluss mit einer Jagdwaffe im Fahrzeug hat für einen Jäger weitreichende Konsequenzen. Sein Antrag auf einen neuen Jagdschein wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte nun: Allein das Mitführen einer Jagdwaffe unter erheblichem Alkoholeinfluss kann das Aus für den Jagdschein bedeuten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 K 2756/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichts Münster Datum: 01.04.2025 Aktenzeichen: 1 K 2756/22 Rechtsbereiche: Jagdrecht, Waffenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Jäger, dem nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss die Waffenbesitzkarte entzogen wurde und dessen Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins von der Jagdbehörde abgelehnt wurde. Er klagte gegen diese Ablehnung. Beklagte: Die zuständige Jagdbehörde, die die Verlängerung des Jagdscheins wegen mangelnder Zuverlässigkeit ablehnte. Beigeladene: Die zuständige Waffenbehörde, die zuvor die Waffenbesitzkarte des Klägers widerrufen hatte. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Jäger hatte betrunken einen Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden, bei dem er eine Jagdwaffe im Auto mitführte. In der Folge wurden ihm die Waffenbesitzkarte entzogen und die Verlängerung seines Jagdscheins verweigert. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Jagdbehörde die Verlängerung des Jagdscheins zu Recht ablehnen durfte, weil der Kläger wegen des alkoholbedingten Unfalls mit Waffe als waffen- und jagdrechtlich unzuverlässig gilt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht wies die Klage des Jägers ab. Die Ablehnung der Jagdscheinverlängerung durch die Behörde ist rechtmäßig. Begründung: Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass der Kläger waffenrechtlich u


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