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Kündigung Bauvertrag – Vorlage Schlussrechnung

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OLG Dresden – Az.: 6 U 1246/17 – Urteil vom 27.02.2018

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 23.08.2017, Az.: 02 HKO  184/17, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor unter Ziffern 1 wie folgt gefasst wird:

1. Das Versäumnisurteil vom 14.03.2017 wird aufgehoben und die Klage

a) abgewiesen, soweit die Klägerin ihren Anspruch auf die sog. Teilrechnung vom 30.09.2016 (Anlage K 2) stützt sowie

b) als im Urkundsprozess unstatthaft abgewiesen, soweit  die Klägerin ihren Anspruch hilfsweise auf die Schlussrechnung vom 29.05./11.07.2017 (Anlage K 11) stützt.

II. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte weitere 4.397,69 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.157,69 € seit dem 29.06.2017 sowie aus 240,00 € seit dem 03.08.2017 zu zahlen.

III. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.131,79 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die Parteien streiten im Urkundenprozess um Entgelt für Gerüstbauleistungen.

Die Klägerin unterbreitete der Beklagten auf Grundlage einer Angebotsaufforderung (Anlage B2) mit Schreiben vom 01.07.2016 (Anlage K1) ein Angebot über die Erbringung von Gerüstbauarbeiten am Bauvorhaben … in … . Die Gesamtsumme des auf Einheitspreisbasis unterbreiteten Angebotes betrug insgesamt 84.777,86 € zuzüglich Mehrwertsteuer, wobei zu den Zahlungsmodalitäten Folgendes vorgesehen war:

„Zahlung 80 % Aufbau,

20 % Abbau

10 Tage     2 % Skonto

Nachlaß     5 %“.

Mit Schreiben vom 20.07.2016 übersandte die Klägerin eine sogenannte „Auftragsbestätigung“, die erneut auf Einheitspreisbasis ein Angebot über 92 Einzelpositionen und eine Gesamtsumme von 80.496,50 € brutto/ 67.644,12 € netto unter Berücksichtigung eines 5 %igen Nachlasses vorsah. Zu den Zahlungsmodalitäten enthielt das Schreiben folgende Ausführungen:

„Rechnungsstellung:

80 % nach Beendigung der Montage

20 % nach Beendigung der Demontage

Miete jeweils nach Ablauf eines Verlängerungsmonats bzw. nach der Demontage.

2 % Skonto innerhalb 10 Tagen

Zahlung ohne Abzug innerhalb 18 Tagen nach Rechnun[…]


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