Wegen massiver Pflichtverletzungen hat das Arbeitsgericht Elmshorn den Betriebsrat eines Busunternehmens mit 169 Beschäftigten aufgelöst. Der Betriebsrat hatte unter anderem falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben, den Geschäftsführer von einer Betriebsversammlung ausgeschlossen und Mitarbeiterdaten unzulässig veröffentlicht. Das Gericht sah in der Fülle der Verstöße eine gezielte Eskalationsstrategie des Gremiums. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 BV 31 e/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Betriebsrat der K. Betriebsgesellschaft in P. mbH wird aufgelöst. Grund war ein schwer belastetes Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin. Ein deutliches Anzeichen der Konflikte war der starke Anstieg der gerichtlichen Beschussverfahren zwischen den Parteien seit Sommer 2022. Im Mittelpunkt der Streitigkeiten stand die Genehmigung der monatlichen Dienstpläne. Eine grundsätzliche Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung liegt nicht vor, was zu regelmäßigen Einberufungen der Einigungsstelle führte. Der Betriebsrat führte umfangreiche Tätigkeiten zur Kontrolle und Bearbeitung der Dienstpläne aus. Es kam zu regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen und zusätzlichen Tätigkeiten wie Protokollarbeiten und Sprechstunden, oftmals ohne Abstimmung mit der Arbeitgeberin. Diese umfangreiche Betriebsratstätigkeit könnte als unangemessen und nicht wirksam angesehen werden. Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf die Arbeitsweise und Legitimation von Betriebsräten in ähnlichen Konfliktsituationen haben. Konsequenzen der Betriebsratsauflösung: Ein Fall von Pflichtverstößen im Fokus Die Betriebsratsauflösung stellt eine gravierende Ma
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 5 – Az.: 5 Sa 449/16 – Urteil vom 27.04.2017 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30. August 2016, Az. 8 Ca 1012/15, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 10.000,00 EUR zu zahlen. 2. Die Beklagte […]