Ein Verein als Alleinerbe verklagt den Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz: Hat er beim Verkauf einer geerbten Immobilie gepfuscht und unter Wert veräußert? Der Testamentsvollstrecker weist die Vorwürfe entschieden zurück. Nun hatte das Landgericht Heilbronn zu entscheiden, ob den Beklagten eine Schuld trifft.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: I 3 O 217/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
Testamentsvollstrecker haftet nicht für Nachlassverkauf zu geringem Preis, da keine Pflichtverletzung erkennbar. (Symbolbild: KI-gen.)
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Fall betrifft die Schadensersatzansprüche eines Vereins als Alleinerbe gegen einen Testamentsvollstrecker wegen der Veräußerung einer Nachlassimmobilie.
Der Kläger behauptet, die Immobilie sei unter dem tatsächlichen Verkehrswert verkauft worden, was einen finanziellen Schaden verursacht habe.
Die Klägerseite argumentiert, der Testamentsvollstrecker habe seine Pflichten verletzt, indem er die Immobilie zu einem zu niedrigen Preis und unter ungünstigen Bedingungen verkauft habe.
Der Beklagte bestreitet diese Vorwürfe und verweist auf die ordnungsgemäße Durchführung seiner Pflichten, einschließlich der Beauftragung eines Gutachters und eines Maklers.
Das Gericht entschied, dass keine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers vorliegt, da der Verkaufspreis über dem geschätzten Verkehrswert lag und keine ausreichenden Beweise für eine Pflichtverletzung vorgelegt wurden.
Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass der Testamentsvollstrecker oder der beauftragte Makler fehlerhaft gehandelt haben.
Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnisse gehandelt hat und dass die Klage unbegründet ist.
Die Entscheidung des Gerichts betont, dass für eine Haftung des Testamentsvollstreckers eine sc[…]