Trotz beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein zog ein Handelsvertreter vor Gericht den Kürzeren: Nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille blieb der Entzug der Fahrerlaubnis bestehen. Das Gericht stellte klar, dass die Sicherheit im Straßenverkehr Vorrang hat, selbst wenn der Job auf dem Spiel steht. Nun muss der Fahrer nicht nur seine Fahreignung in einer MPU unter Beweis stellen, sondern auch seine Einstellung zum Alkohol grundlegend ändern, um jemals wieder hinterm Steuer sitzen zu dürfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund wiederholter Trunkenheitsfahrten entzogen.
- Der Antragsteller hatte zweimal mit erheblicher Alkoholisierung ein Kraftfahrzeug geführt.
- Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung.
- Die berufliche Notwendigkeit der Fahrerlaubnis reicht nicht aus, um von der Entziehung abzusehen.
- Die Verkehrssicherheit hat Vorrang vor persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Betroffenen.
- Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wurde als Voraussetzung für die Wiedererteilung angeordnet.
- Die gesetzte zweimonatige Frist zur Beibringung des Gutachtens war angemessen.
- Ohne fristgerechte Vorlage des Gutachtens darf auf die Nichteignung geschlossen werden.
- Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sind mehrere Schritte erforderlich, darunter eine erfolgreiche MPU.
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit: Rechte und Optionen im Fallbeispiel
Werden Sie wegen Trunkenheit am Steuer erwischt, drohen neben einem Bußgeld, Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies gilt insbesondere, wenn Sie schon einmal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann jedoch einen erheblichen Eingriff in das Berufsleben bedeuten, insbesondere wenn Sie die Fahrerlaubnis für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Für viele Menschen ist die Fahrerlaubnis essenziell für ihre berufliche Tätigkeit. In solchen Fällen kann die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Problemen führen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Fahrerlaubnis trotz eines vorherigen Alkoholdelikts wiederzuerlangen, etwa wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nicht ohne Fahrerlaubnis ausüben können. Diese Situation wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Wie werden die Interessen des Staates, den Straßenverkehr sicher zu gewährleisten, mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Erwerbsrecht des Betroffenen abgewogen? Wie kann man den Nachweis der beruflichen Notwendigkeit der Fahrerlaubnis erbringen? Im Folgenden wollen wir uns mit einem konkreten Fall befassen, der diese Fragen verdeutlicht. Verlieren Sie Ihren Führerschein nicht kampflos! Wurde Ihnen aufgrund einer Alkoholfahrt die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl Sie beruflich darauf angewiesen sind? Wir verstehen die rechtlichen und persönlichen Herausforderungen, vor denen Sie stehen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Verkehrsrecht und kennt die Erfolgsstrategien in solchen Fällen. Erfahren Sie in einer unverbindlichen Ersteinschätzung, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern. Handeln Sie jetzt und kontaktieren Sie uns!…