Kurze Beschäftigung, fristlose Kündigung – Streitwert-Duell vor Gericht! Arbeitnehmer klagt nach nur zwei Monaten gegen Job-Aus, doch wie viel ist der Fall wert? Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden: Ein Monatsgehalt reicht! Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Ta 266/15 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Streitwert für einen Kündigungsschutzantrag wird in der Regel auf einen Monatsverdienst festgesetzt.
- Bei kurzen Arbeitsverhältnissen ist der Streitwert in Höhe des Betrages festzusetzen, der sich als Bruttovergütung ergeben würde, wenn der Arbeitnehmer Vergütung bis zu dem von ihm geltend gemachten Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses verlangen könnte.
- Der Streitwert kann jedoch höher festgesetzt werden, wenn aus Klageantrag und Klagebegründung hervorgeht, dass der Arbeitnehmer die unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreichen will.
- Besondere Unwirksamkeitsgründe, wie Treuwidrigkeit der Kündigung oder fehlende Schriftform, sind nur dann streitwerterhöhend, wenn sie explizit Streitgegenstand sind.
- Regelungen in einem Vergleich können nur dann streitwerterhöhend berücksichtigt werden, wenn sie Streitpunkte betreffen, über die sich die Parteien unabhängig vom Streit über die Wirksamkeit der Kündigung auseinandergesetzt haben.
- Die Streitwertfestsetzung kann sich auf den Klageantrag und die Klagebegründung anstatt auf die tatsächliche Dauer des Arbeitsverhältnisses stützen.
- Der Kläger hat das Risiko einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung zu tragen, wenn er nicht ausreichend auf höhere Streitwerte hinweist.
- Die Höhe des Streitwerts kann sich auf die Gerichtskosten und möglicherweise auf die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits auswirken.
Kündigungsstreit: So bestimmen Sie den Streitwert bei kurzer Beschäftigungsdauer
Wer kennt es nicht? Man fängt einen neuen Job an und kurz darauf steht man vor der Tür, denn die Arbeitsbedingungen sind nicht wie erwartet oder die Chemie stimmt einfach nicht. In solchen Fällen kann es zu einem Kündigungsstreit kommen. Doch wie hoch ist der Streitwert in so einem Fall? Vor allem dann, wenn die Beschäftigungsdauer nur kurz war, stellt sich die Frage, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung überhaupt lohnt. Gerne versuchen wir, das komplexe Thema zu entwirren. Im Kern geht es darum, dass der Streitwert sich nach der Höhe des Arbeitsentgelts richtet, das der Arbeitnehmer bei einer ungekündigten Beschäftigung bis zum Ablauf des Arbeitsvertrages erhalten hätte. Es lassen sich dabei verschiedene Faktoren – wie die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses und die konkrete Situation – auf den Streitwert auswirken. Wir erläutern im Folgenden die wichtigsten Aspekte, um den Streitwert im Kündigungsfall besser zu verstehen. Kündigung nach kurzer Zeit erhalten? Wir helfen Ihnen weiter! Sie wurden nach kurzer Beschäftigungsdauer gekündigt und fragen sich, wie es nun weitergeht? Wir verstehen Ihre Unsicherheit. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und hat langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern in ähnlichen Situationen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und eine Strategie entwickeln, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Ihr erster Schritt zu einer Lösung beginnt hier….