Ärztlich verordnetes Cannabis am Steuer: Gericht spricht Angeklagten frei
Wenn ärztlich verordnetes Cannabis bestimmungsgemäß zur Behandlung einer Krankheit eingenommen wird, ohne dass es zu Missbrauch oder Überdosierung kommt, ist die fahrlässige Verwirklichung des Tatbestandes, der das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel unter Strafe stellt, ausgeschlossen, was zum Freispruch des Betroffenen im vorliegenden Fall führte.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 2 SsBs 22/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Ärztlich verordnetes Cannabis, das bestimmungsgemäß eingenommen wird, führt nicht zur Strafbarkeit beim Fahren, sofern kein Missbrauch oder Überdosierung vorliegt.
Der Fall betraf einen Fahrer, der aufgrund ärztlicher Anweisung Cannabis konsumiert hatte und später von der Anschuldigung, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein, freigesprochen wurde.
Die ärztliche Verordnung erlaubte dem Fahrer die Einnahme von bis zu einem Gramm Cannabis täglich, ohne seine Fahrtüchtigkeit einzuschränken.
Eine Wartezeit von etwa 3 Stunden zwischen Konsum und Fahren wurde vom Arzt empfohlen und eingehalten.
Der Freispruch stützt sich auf die sogenannte „Medikamentenklausel“, die die Strafbarkeit ausschließt, wenn die Einnahme des Mittels ärztlich verordnet und nicht missbräuchlich ist.
Die Staatsanwaltschafts Rechtsbeschwerde gegen den Freispruch wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.
Das Urteil bestätigt die Bedeutung ärztlicher Anweisungen und die legale Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Kontext der Fahrtüchtigkeit.
Es verdeutlicht die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen für den Konsum von Cannabis bei Fahrzeugführern unter medizinischer Anleitung.
Dieser Beschluss könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen, in denen Personen ärztlich verordnetes Cannabis konsumieren und fahren.
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