Älteres Fahrzeug: Nutzungsausfall berechtigt zu Entschädigung
Im Falle eines Verkehrsunfalls hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 25.01.2024 (Az.: 26 U 39/22) entschieden, dass der Klägerin eine Nutzungsausfallentschädigung für ihr über 5 Jahre altes Fahrzeug zusteht, nachdem der Beklagte dieses rechtswidrig und schuldhaft auf seinem Hof eingeschlossen hatte, was die Klägerin daran hinderte, das Fahrzeug zu nutzen. Das Gericht wies die Berufung des Beklagten zurück und bestätigte, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Frankfurt bestätigte die Ansprüche der Klägerin auf Nutzungsausfallentschädigung für ein Fahrzeug älter als 5 Jahre, nachdem dieses durch den Beklagten unberechtigterweise eingeschlossen wurde.
Der Beklagte handelte rechtswidrig und schuldhaft, indem er das Fahrzeug ohne Wissen und Zustimmung der Eigentümerin (Klägerin) auf seinem Hof einschloss, was eine Verletzung des Eigentumsrechts darstellte.
Das Urteil unterstreicht, dass für die Annahme einer Eigentumsverletzung die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache ausreicht, ohne dass eine zeitlich definierte Erheblichkeitsschwelle überschritten werden muss.
Die Klägerin hatte in der fraglichen Zeit keinen Zugang zu einem anderen Fahrzeug und benötigte ihr Fahrzeug für alltägliche Erledigungen, was den Nutzungsausfall als Schaden qualifiziert.
Das Gericht legte für die Bemessung des Schadensersatzes einen täglichen Nutzungsausfall von 50 Euro zugrunde, basierend auf anerkannten Tabellen, ohne aufgrund des Alters des Fahrzeugs eine Anpassung vorzunehmen.
Eine Mitwirkungshandlung der Klägerin zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands war nicht erforderlich, womit auch die Argumentation des Beklagten bezüglich angebotener Termine zur Fahrzeugrückgabe irrelevant war.
Die Kostenentscheidung und die Ablehnung der Revision basieren auf der Einschätzung des Gerichts, dass es sich um eine vom Einzelfall geprägte Entscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung handelt.
Nutzungsausfallentschädigung im Verkehrsrecht
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