Wenn eine Person aufgrund ihres Lebensalters oder einer Erkrankung respektive Behinderung nicht eigenständig dazu in der Lage ist, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten regeln zu können, kommt das rechtliche Konzept der Vormundschaft zum Tragen. Der Gesetzgeber hat dieses Konzept gesetzlich festgeschrieben, damit eben jene als schutzbedürftig geltenden Personen rechtlich vertreten werden können. Der Vormund trifft wichtige Entscheidungen im Namen der Person. Er wird hierfür eigens bestellt. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch der Vormund selbst altert oder erkranken respektive versterben kann.
Die Frage, was in derartigen Fällen mit der zu schützenden Person geschehen soll, kann jedoch im Vorfeld bereits mit einem Vormundschaftstestament geklärt werden. Dem Notar kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, da die Rechtmäßigkeit der erforderlichen Dokumente sowie auch des Testaments sichergestellt werden muss.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Rechtliche Grundlage der Vormundschaft: Das BGB (§§ 1773 bis 1921) bildet zusammen mit dem FamFG und dem SGB VIII die Basis für die Regelungen rund um die Vormundschaft.
Arten der Vormundschaft: Unterscheidung zwischen gesetzlicher und testamentarischer Vormundschaft sowie temporärer Vormundschaft und solcher aufgrund finanzieller Unfähigkeit.
Vormundschaft vs. Pflegschaft: Die Vormundschaft umfasst die gesamte Sorge für eine Person, während die Pflegschaft sich auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt.
Notwendigkeit einer Vormundschaft: Kann aus verschiedenen Gründen für Minderjährige oder erwachsene Personen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit erforderlich sein.
Das Vormundschaftstestament: Ermöglicht die Bestimmung eines Vormunds für den Fall des eigenen Ablebens, bindet das Vormundschaftsgericht jedoch nicht rechtlich.
Rolle des Notars: Wesentlich für die Beratung, Erstellung und Beglaubigung des Vormundschaftstestaments sowie für die Sicherstellung seiner Rechtmäßigkeit.
Auswahl des Vormunds: Erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher und persönlicher Voraussetzungen, wie Volljährigkeit, Eign[…]