Erbrechtlicher Streit zwischen Brüdern: Die Frage der Ausschlagung eines Vermächtnisses
Im Urteil des OLG Hamm (Az.: I-10 U 117/22) vom 09.02.2023 steht ein erbrechtlicher Konflikt zwischen zwei Brüdern im Mittelpunkt. Die zentrale Frage des Falls ist, ob ein Schreiben als konkludente Ausschlagung eines Vermächtnisses betrachtet werden kann, und wie die Absicht des Klägers im Kontext seiner Forderungen zu interpretieren ist.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Hamm entschied, dass der Kläger durch ein vorgerichtliches Schreiben nicht konkludent das Vermächtnis ausgeschlagen hat und ihm daher ein Anspruch auf Übertragung der zum Todeszeitpunkt vorhandenen Wertpapiere zusteht.
Wichtigste Punkte zum Urteil:
Streitgegenstand: Zwei Brüder streiten über die Erfüllung eines Vermächtnisses.
Die Eltern der Parteien hatten ein gemeinschaftliches notarielles Testament aufgesetzt, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmten.
Der Kläger machte mit anwaltlichem Schreiben Ansprüche aufgrund des Vermächtnisses geltend.
Der Beklagte zahlte einen Betrag in Höhe von 71.561,97 EUR auf den Pflichtteil des Klägers.
Der Kläger behauptete, dass mit dem Schreiben keine Ausschlagung des Vermächtnisses erfolgt sei.
Der Beklagte argumentierte, dass das Schreiben als konkludente Ausschlagung des Vermächtnisses zu interpretieren sei.
Das OLG Hamm entschied, dass keine konkludente Ausschlagungserklärung aus dem Schreiben entnommen werden kann.
Dem Kläger steht ein Anspruch auf Übertragung der zum Todeszeitpunkt vorhandenen Wertpapiere gegen den Beklagten zu.
In diesem Urteil wurde ein erbrechtlicher Streit zwischen zwei Brüdern beleuchtet, der die rechtliche Gemeinschaft und Fachleute gleichermaßen fasziniert hat. Der Fall drehte sich um die Erfüllung eines Vermächtnisses, wobei die Parteien, die Brüder sind, unterschiedliche Ansichten darüber hatten, ob ein Vermächtnis konkludent ausgeschlagen wurde oder nicht.
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