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Hinweispflicht auf Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der betreuenden Tätigkeit durch Notar

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Notar Belehrungspflicht: Düsseldorfer Urteil zu Grenzen der Aufklärung
Im vorliegenden Urteil des LG Düsseldorf (Az.: 25 T 243/15) wird die Entscheidung über die Bestätigung einer Notarkostenrechnung für die Beglaubigung einer Teillöschungsbewilligung behandelt, wobei ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des Notars bezüglich kostengünstigerer Gestaltungsmöglichkeiten festgestellt, jedoch keine Auswirkung auf die Gebührenhöhe gesehen wurde.

Es beleuchtet die Pflichten eines Notars im Rahmen seiner beratenden Funktion, insbesondere die Hinweispflicht auf unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, und bestätigt, dass trotz eines Verstoßes gegen diese Pflicht keine Anpassung der Notargebühren erfolgt, da die Kosten für die Dienstleistung gesetzlich festgelegt sind und die Unkenntnis der Kostenschuldner über kostengünstigere Optionen nicht zu einer Gebührenminderung führt.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 25 T 243/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Düsseldorf bestätigt die Kostenrechnung eines Notars für die Beglaubigung einer Teillöschungsbewilligung und den damit verbundenen Löschungsantrag, trotz festgestellter Verletzung der Belehrungspflicht über kostengünstigere Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine Belehrungspflicht des Notars über die entstehenden Kosten besteht grundsätzlich nicht, da die Kosten gesetzlich festgelegt sind. Ausnahmen bestehen bei expliziter Nachfrage nach den Kosten oder bei mehreren Gestaltungsmöglichkeiten, sofern der Kostenschuldner sich dieser nicht bewusst ist.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine Verletzung der Belehrungspflicht nicht automatisch zur Minderung der Notargebühren führt, insbesondere wenn die Wahl einer kostengünstigeren Option denselben Gebührenbetrag zur Folge gehabt hätte.
Im konkreten Fall hätte eine Eigenfertigung des Löschungsantrags durch die Kostenschuldner keine Gebührenersparnis erbracht, da auch für die Überprüfung und eventuelle Ergänzung eines selbst erstellten Entwurfs durch den Notar Gebühren in gleicher Höhe angefallen wären.
Die Rechtsprechung betont die Eigenverantwortung der Rechtssuchenden, sich über die Kosten notarieller Dienstleistungen zu informieren, und unterstreicht die Bedeutung der korrekten und vollständigen Beratung durch den Notar im Rahmen seiner betreuenden Tätigkeit.
Trotz des festgestellten Verstoßes gegen die[…]


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