Klage wegen mangelhafter Photovoltaikanlage abgewiesen – Gericht urteilt über Mängel
Der Fall betrifft einen Streit um wechselseitige Ansprüche aus einem Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage, wobei das OLG Köln unter anderem entschied, dass dem Beklagten wegen der mangelhaften Montage Schadensersatz in Höhe von 14.308,23 EUR zusteht und die Klage des Klägers auf Zahlung seiner Schlussrechnung abgewiesen wird.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Streit dreht sich um Ansprüche aus einem Vertrag über Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage.
Das OLG Köln gewährt dem Beklagten Schadensersatz wegen mangelhafter Montage und weist die Forderung des Klägers ab.
Der Beklagte ist zur Minderung berechtigt wegen nicht gleichwertiger Wechselrichter.
Schadensersatzansprüche des Beklagten wegen Mindereinnahmen durch defekte Wechselrichter wurden abgelehnt.
Die Verjährung der Ansprüche des Beklagten wurde durch Verhandlungen und ein Anerkenntnis des Klägers gehemmt.
Das Gericht sieht keine Verbrauchereigenschaft des Beklagten hinsichtlich des Vertrags über die Photovoltaikanlage.
Die Revision gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
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