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Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden GbR-Gesellschafter/Übertragung von Gesellschaftsanteilen

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Grundbuchberichtigung GbR: Zustimmung aller Gesellschafter oft nicht erforderlich
In einem Beschluss vom 30.04.2015 (Az.: 1 W 466/15) hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass für die Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR oder der Übertragung von Gesellschaftsanteilen die Zustimmungen der verbleibenden Gesellschafter nicht erforderlich sind, wenn die Rechte der verbleibenden Gesellschafter hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Dieser Beschluss klärt, dass Änderungen im Gesellschafterbestand einer GbR als Änderung der rechtlichen Verhältnisse am Grundstück zu behandeln und einer Grundbuchberichtigung zugänglich sind, ohne dass die Zustimmung aller Gesellschafter nötig ist.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 W 466/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Kammergericht Berlin hob eine Zwischenverfügung auf, die die Zustimmungen aller Gesellschafter für die Grundbuchberichtigung bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer GbR verlangt hatte.
Änderungen im Gesellschafterbestand, wie das Ausscheiden eines Gesellschafters oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, werden als Änderungen der rechtlichen Verhältnisse am Grundstück betrachtet, die eine Grundbuchberichtigung erfordern, jedoch nicht die Zustimmung aller Gesellschafter.
Die Entscheidung stützt sich auf die Anordnungen in §§ 899a BGB, 47 Abs. 2 GBO und klärt, dass die Grundbuchberichtigung auf der Grundlage einer Berichtigungsbewilligung erfolgen kann.
Die Berichtigungsbewilligung muss die Unrichtigkeit des Grundbuchs schlüssig darlegen und belegen, dass die Berichtigung zur Richtigstellung des Grundbuchs führt.
Nur die Rechte der von der Eintragung betroffenen Gesellschafter müssen berücksichtigt werden; eine generelle Zustimmung aller Gesellschafter ist nicht erforderlich.
Der Beschluss hebt hervor, dass bei Kündigung eines Gesellschafters oder Übertragung seines Anteils an einen anderen Gesellschafter nur die Rechte des ausscheidenden Gesellschafters betroffen sind.
Die Entscheidung erleichtert die Verwaltung und Anpassung des Grundbuchs bei Änderungen in der Zusammensetzung von GbR-Gesellschaftern.


Gesellschaftsrechtliche Änderungen im Grundbuch
Wird ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgeschieden oder überträgt er sei[…]


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