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Rechtsanwälte Kotz GbR

Aufklärung über Operationsrisiken mit Prozentangaben

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LG Hamburg – Az.: 303 O 34/14 – Urteil vom 01.04.2016

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am … 1943 geborene Kläger erhebt gegen die beklagte Krankenhausträgerin nach einer radikalen Prostatektomie Behandlungs- und Aufklärungsfehlervorwürfe wegen einer postoperativen Harninkontinenz. Er stützt darauf im Wesentlichen Schmerzensgeldansprüche aber auch materielle Ersatzansprüche.

Der Kläger leidet seit 2006 an einer Depression. Nachdem seine Frau an Brustkrebs erkrankte, wurde auch bei dem Kläger – nach Stanzbiopsien in den Jahren 2004 bis 2009 – im Januar 2009 Prostatakrebs (PSA von 12 und Gleason Score 3+4=7) festgestellt. Er stellte sich im Anschluss daran selbständig in der M.-Klinik am U. der Beklagten vor. Am 2.3.2009 führte er dort ein Gespräch mit Prof. H. H., über das eine Kurzdokumentation vorliegt. Überdies war er bei seinem niedergelassenen Urologen Dr. K. in Behandlung.

Der Kläger wurde am 7.4.2009 bei der Beklagten stationär aufgenommen. Er verfügte dabei über einen Aufklärungsbogen, für dessen vollständigen Inhalt auf Anlage K 4 Bezug genommen wird. Ein solcher Aufklärungsbogen, mit Kugelschreiber bearbeitet und bezeichnet und zweimal unterschrieben, liegt auch den Original-Krankenunterlagen der Beklagten bei. Der Kläger führte weiter ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt Prof. H..

Von diesem wurde er am 8.4.2009 operiert. Die Operation erwies sich infolge periprostatischer Entzündungen, Gefäßreichtum und Verwachsungen als schwierig. Es kam zu einem Blutverlust von 1400 ml. Für die Einzelheiten wird auf den OP-Bericht Bezug genommen, Anlage K 11.

Der Kläger wurde am 17.4.2009 aus dem Krankenhaus entlassen und stellte sich am 15.6.2009 und am 17.8.2009 wegen einer andauernden Harninkontinenz tagsüber bei vier bis fünf mittelstarken Vorlagen nochmals bei der Beklagten vor.

(Symbolfoto: smolaw/Shutterstock.com)

Am 30.11.2011 wurde bei dem Kläger im Universitätsklinikum E., Urologie, wegen anhaltender Beschwerden und unveränderter Harninkont[…]


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