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Leistungen der Sozialhilfe – Unterhaltssichernde Leistungen vom Staat

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Sozialhilfe – Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Alles was Sie wissen müssen!
Das Wichtigste zur Sozialhilfe
In Deutschland soll jedem Menschen, der seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten kann, Hilfe gewährt werden. Wem in einer solchen Situation keinerlei Ansprüche auf Leistungen der Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- oder Rentenversicherung zustehen, hat ein Recht auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gesetzlich geregelt und stellt eine staatliche Leistung mit der Funktion einer Grundsicherung dar. Sie umfasst also Leistungen für all diejenigen Personen, die nicht erwerbstätig und auch nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Die Sozialhilfe garantiert somit das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches bereits in Art. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert ist.

Unterhaltssichernde Leistungen der Sozialhilfe – Foto: vectorfusionart/Bigstock
Voraussetzungen
Leistungen der Sozialhilfe stehen dem Betroffenen nur zu, wenn er sich nicht selbst helfen kann. Mit Selbsthilfe ist in erster Linie der Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens gemeint. Darüber hinaus darf ihm auch kein anderer wie unterhaltspflichtige Angehörige oder Träger weiterer Sozialleistungen Hilfe leisten können. Zudem kommt Sozialhilfe nur bei Personen in Betracht, die wegen ihres Alters oder wegen einer vollen Erwerbsminderung nicht erwerbsfähig sind. Erwerbsfähige Menschen haben hingegen keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe. Ihnen steht eine Grundsicherung für Arbeitssuchende zu, deren Leistungen in der Höhe generell den Leistungen der Sozialhilfe entsprechen. Als erwerbsfähig gilt, wer zwischen 15 und 67 Jahren alt ist und mindestens drei Stunden Tag arbeiten könnte.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine bedarfsorientiert soziale Leistung, die zur Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums dient. Die im dritten Kapitel des SGB XII geregelte Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten hilfsbedürftige Menschen, di[…]


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