OLG Frankfurt: Kein Schadensersatzanspruch bei Nichteinhaltung Überlegungsfrist Wohnungskauf
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 17. Juni 2015 mit dem Aktenzeichen 4 U 142/14 befasst sich mit dem Anspruch auf Schadensersatz wegen einer notariellen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Kaufangebots für eine Eigentumswohnung. Der Kern des Falles liegt in der Frage, ob der Notar eine Amtspflichtverletzung begangen hat, indem er das Kaufangebot beurkundete, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebene Zweiwochenfrist eingehalten wurde. Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht Frankfurt hat jedoch auf Berufung des Beklagten das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der (unterstellten) Amtspflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden nicht hinreichend festgestellt werden kann.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch gegen den Notar wegen einer Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Kaufangebots besteht.
Die Kläger konnten nicht überzeugend darlegen, dass sie bei Einhaltung der Zweiwochenfrist von dem Kauf der Eigentumswohnung Abstand genommen hätten.
Das Gericht betonte, dass für den Kausalzusammenhang zwischen der Amtspflichtverletzung und dem Schaden eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich ist, die nicht festgestellt werden konnte.
Weiterhin wurde argumentiert, dass die Kläger nach dem Vertragsschluss keine Anstrengungen unternahmen, den Vertrag zu widerrufen oder sich anderweitig dagegen zu wehren, was gegen einen hypothetischen Gesinnungswandel spricht.
Die Entscheidung basiert auf der Abwägung der Gesamtumstände und der Motive der Beteiligten, ohne dass eine eindeutige anderweitige Ersatzmöglichkeit gegen die Verkäuferin festgestellt wurde.
Notarielle Pflichten im Fokus
Bei der Beurkundung von Verträgen oder Erklärungen kommt dem Notar eine besondere Verantwortung zu. Er muss nicht nur die formalen Vorgaben beachten, sondern auch eine umfassende Belehrungspflicht erfüllen. Insbesondere bei Immobiliengeschäften sind die Konsequenzen einer fehlerhaften Beurkundung weitre[…]