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Verkehrsunfall -Kollision zwischen Rechtsabbieger und Rechtsüberholer

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Verkehrsunfall in Oberndorf: Alleinhaftung für Fahrer nach Missachtung von StVO-Regeln – Gericht entscheidet gegen Klägerin im Rechtsstreit um Schadensersatz.
In einem Verkehrsunfall zwischen einem Rechtsabbieger und einem Rechtsüberholer entschied das Amtsgericht Oberndorf, dass der Klägerin kein Schadensersatz zusteht. Der Unfall wurde durch das Fahrverhalten des Klägers verursacht, welches die Kollision unvermeidbar machte. Das Gericht fand, dass der Kläger beim Abbiegen nicht die erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat, während der Beklagte keine Verkehrsregeln verletzt hat.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 99/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Oberndorf hat entschieden, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall hat.
Der Unfall wurde durch das Fehlverhalten des Klägers verursacht, der beim Rechtsabbiegen nicht die nötigen Sorgfaltspflichten beachtet hat.
Der Beklagte hat nach den Feststellungen des Gerichts keine Verkehrsregeln missachtet.
Das Gericht stützte sich auf sachverständige Bewertungen, Zeugenaussagen und physikalische Prinzipien, um den Hergang des Unfalls zu rekonstruieren.
Es wurde festgestellt, dass der Kläger ohne zu blinken abgebogen ist und sich nicht korrekt eingeordnet hat, was zur Kollision führte.
Die Verantwortung für den Unfall liegt daher vollständig beim Kläger.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln und der Sorgfalt beim Abbiegen.


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