Durchbruch im Schallschutz bei Luxuswohnungen: Landgericht stärkt Käuferrechte
In dem Urteil des OLG Frankfurt Az.: 15 U 228/21 ging es um Ansprüche auf Schadensersatz und Minderung wegen behaupteter Baumängel bei exklusiven Eigentumswohnungen. Die Kläger, Eigentümer von Wohnungen in einem neu errichteten Mehrfamilienhaus, machten verschiedene Mängel geltend, darunter unzureichenden Schallschutz und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Das Gericht entschied teilweise zugunsten der Kläger und verurteilte den Beklagten, den Bauträger, zu Schadensersatzzahlungen und Minderungen aufgrund der festgestellten Mängel.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Frankfurt hat den Bauträger zur Zahlung von Schadensersatz und zur Akzeptanz von Minderungen wegen Baumängeln verurteilt.
Zu den festgestellten Mängeln gehörten unter anderem unzureichender Schallschutz und Mängel am Gemeinschaftseigentum.
Die Höhe der Schadensersatzzahlungen und Minderungen wurde auf Basis der festgestellten Mängel und deren Auswirkungen auf die Wohnqualität festgelegt.
Das Gericht stellte fest, dass die Kläger berechtigt waren, die Mängelbeseitigung durch Dritte vornehmen zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen.