In einem Urteil des OLG Stuttgart wurde entschieden, dass eine Klägerin Schadensersatz nach einem Parkplatzunfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten soll. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Schäden, die bereits vor dem Unfall am Fahrzeug vorhanden waren, die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen. Das Gericht entschied, dass die Klägerin Anspruch auf den Ersatz der Reparaturkosten hat, die direkt auf den Unfall zurückzuführen sind, selbst wenn diese Reparaturen auch zur Behebung älterer Schäden beitrugen. Vorschäden minderten den Anspruch nicht, solange sie klar von den neuen Unfallschäden abgrenzbar sind.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Stuttgart bestätigte den Anspruch einer Klägerin auf Schadensersatz nach einem Parkplatzunfall.
Trotz vorher bestehender Schäden am Fahrzeug, müssen neue, unfallbedingte Schäden von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt werden.
Die Abgrenzung zwischen alten und neuen Schäden ist entscheidend für die Höhe des Schadensersatzes.
Vorschäden, die nicht durch den aktuellen Unfall verursacht wurden, beeinflussen den Schadensersatzanspruch nicht negativ, solange sie eindeutig abgrenzbar sind.
Die Klägerin erhielt neben den Reparaturkosten auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten, Mietwagenkosten und eine Unfallkostenpauschale.
Die Beklagte argumentierte erfolglos, dass die Klägerin durch die Reparatur älterer Schäden ungerechtfertigt bereichert würde.
Die Kosten für die Behebung des Vorschadens waren nicht vom Schadensersatzanspruch abzuziehen.
Die Entscheidung stärkt die Position von Unfallopfern, die bereits Vorschäden an ihrem Fahrzeug hatten.
Bei einem Verkehrsunfall entstehen oft ältere, bereits vor dem Unfall bestehende, Schäden, die mit der Reparatur des Unfallschadens repariert werden. Doch dürfen diese Kosten ersetzt werden und müssen diese von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden? Dabei spielt die Vorteilsanrechnung eine große Rolle. Nicht nur der durch den Verkehrsunfall verursachte Schaden ist entscheidend, sondern auch das Vermeiden von Aufwendungen für die Instandsetzung älterer Schäden, die durch die Reparatur des Unfallschadens ebenfalls behoben werden. Diese sogenannte Vorteilsanrechnung ist ein wichtiger Aspekt bei der B[…]