Mietstreit in Münster: Familienruhe oder nachhaltige Ruhestörung? – Soziale Verantwortung beim Gerichtsurteil zu fristloser Kündigung
Das Amtsgericht Münster entschied, dass anhaltende nächtliche Lärmbelästigungen durch Feiern und Streitereien einen legitimen Grund für die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses darstellen. Die beklagte Partei, eine Familie mit sechs Kindern, wurde gesamtschuldnerisch verurteilt, ihre Wohnung zu räumen und an die klagende Partei herauszugeben, nachdem wiederholt Beschwerden über Lärm zu unterschiedlichen Nachtszeiten eingegangen waren. Trotz mehrerer Abmahnungen änderte die beklagte Partei ihr Verhalten nicht, was zur Kündigung führte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Wiederholte nächtliche Lärmbelästigungen durch Feiern und Streitereien können zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Die Beklagten wurden mehrmals abgemahnt, ohne dass eine Verhaltensänderung erfolgte.
Das Gericht sah die Lärmbelästigungen als nachhaltige Störung des Hausfriedens an, die nicht durch die schlechte Bauqualität des Hauses zu erklären waren.
Trotz der schweren Situation für die Beklagten, eine neue Wohnung für eine achtköpfige Familie zu finden, wurde die Räumung angeordnet.
Die Klägerin hat Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Den Beklagten wurde eine Räumungsfrist bis zum 31.03.2024 gewährt.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Hausfriedens und die Verantwortung der Mieter, diesen nicht zu stören.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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