Amtsgericht Kassel
Az.: 435 C 4225/11
Urteil vom 13.03.2012
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an 2.761,68 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 30.03.2011 und weitere 316,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 18.05.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden ihm noch aus der Lackierung der Motorhaube und des Stoßfängers des Pkw BMW 525i touring, amtliches Kennzeichen …, Fahrgestellnr. …, entstehenden zukünftigen materiellen Schaden zu ersetzen.
Die des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme der durch die Verweisung des Rechtsstreits entstandenen Kosten, die der Kläger zu tragen hat.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld anlässlich eines Gebrauchtwagenkaufs.
Mit Kaufvertrag vom 29.11/02.12.2010 erwarb der Kläger bei der Beklagten einen gebrauchten Pkw BMW 525i Touring, Erstzulassung 18.04.2007, zum Preis von 24.650 € brutto. Wegen vorhandener Lackmängel vereinbarten die Parteien, dass die Beklagte diese beseitigen soll. Am Tage der Übergabe (15.12.2010) reklamierte der Kläger die entsprechenden Lackierarbeiten. Die Beklagte bot eine Nachbesserung in der BMW-Niederlassung in Dreieich und die Stellung eines Ersatzfahrzeuges an. Am 17.01.2011 verbrachte der Kläger den gekauften Pkw dorthin. Er erhielt als Ersatzfahrzeug einen Pkw BMW 316i compact, Erstzulassung 21.11.1994. Es erfolgten dann drei Nachbesserungsversuche auf Beanstandungen des Klägers, zuletzt am 16.02.2011.
Der Kläger behauptet, er habe bei Übernahme des Ersatzfahrzeuges am 17.0.2011 eine Platzwunde am Kopf erlitten, weil die Heckklappe wegen defekter Dämpfer nach Öffnung wieder heruntergefahren sei, als er persönliche Gegenstände in das Gepäcksabteil legen wollte. Auf […]