Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt trotz zeitlicher Nähe zur Kündigung Beweiswert
Das Gericht wies die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln zurück, das der Klägerin Entgeltfortzahlung für den Zeitraum ihrer Arbeitsunfähigkeit zusprach. Die Beklagte hatte die Glaubwürdigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund verschiedener Umstände angezweifelt, konnte jedoch den hohen Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung nicht erschüttern. Die Entscheidung bestätigt, dass der Arbeitnehmer durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel den Beweis für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erbringt, es sei denn, der Arbeitgeber kann stichhaltige Zweifel vorbringen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Köln, das der Klägerin Entgeltfortzahlung zusprach.
Die Beklagte konnte den hohen Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern.
Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt in der Regel als ausreichender Beweis für die Arbeitsunfähigkeit.
Die vom Arbeitgeber vorgetragenen Zweifel, u.a. wegen der zeitlichen Nähe zur Kündigung und der Diagnose „Migräne“, wurden als nicht ausreichend betrachtet.
Auch die Tatsache, dass die Klägerin am Tag vor ihrer Krankmeldung persönliche Gegenstände aus dem Büro mitnahm, begründete keine ernsthaften Zweifel an ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Die ärztliche Bescheinigung, die auf Aussagen der Klägerin beruhte, wurde nicht infrage gestellt, obwohl die Beklagte keine Anspannungen am Arbeitsplatz wahrnahm.
Soziale Medienaktivitäten der Klägerin führten nicht zur Erschütterung des Beweiswertes ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Entscheidung beruht auf den Umständen des Einzelfalls, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
Beweiswert von Arbe[…]