Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Rechtsüberholer – Haftungsverteilung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall nach Rechtsüberholmanöver
Im Urteil des LG Saarbrücken (Az.: 13 S 156/22) vom 24.04.2023 geht es um die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Rechtsüberholvorgang. Die Berufung der Klägerin wurde ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen, da keine Aussicht auf Erfolg bestand. Die Entscheidung des Erstgerichts, dass beide Parteien gemäß den §§ 7, 17 StVG und § 115 VVG anteilig für den Schaden verantwortlich sind, wurde bestätigt. Besonders hervorzuheben ist der Verstoß des Beklagten gegen § 9 Abs. 5 StVO sowie der der Klägerin gegen § 5 Abs. 1 StVO, was eine Haftungsverteilung von 70% zu Lasten des Beklagten und 30% zu Lasten der Klägerin zur Folge hatte.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 156/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil wurde abgewiesen.
Beide Parteien tragen eine anteilige Schuld am Unfallgeschehen, bedingt durch Verstöße gegen die StVO.
Die Haftungsquote wurde auf 70% zu Lasten des Beklagten und 30% zu Lasten der Klägerin festgesetzt.
Ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO (Beklagter) und gegen § 5 Abs. 1 StVO (Klägerin) wurde festgestellt.
Die Klägerin konnte einen notwendigen Sicherheitsabstand nicht einhalten und leitete einen unzulässigen Überholvorgang ein.
Die ursprüngliche Schadensersatzforderung der Klägerin wurde teilweise anerkannt.
Ein Klageantrag der Klägerin wurde aufgrund von Unbestimmtheit als unzulässig abgewiesen.
Die rechtliche Bewertung und die daraus resultierende Schadensberechnung wurden detailliert dargelegt.


Rechtsüberholen im Straßenverkehr: Haftungsverteilung bei Unfällen
Das Rechtsüberholen im Straßenverkehr stellt eine besondere Herausforderung dar, die zu komplexen rechtlichen Fragen führen kann. Insbesondere bei Verkehrsunfällen ist die Haftungsverteilung abhängig von den konkreten Umständen, da das Rechtsüberholen als Ausnahme von der Regel gilt. Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl in Form von Bußgeldern und Punkten als auch hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung. Die Klärung der Haftungsfragen bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Rechtsüberholen erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung, um eine gerechte Vert[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv