KG Berlin – Az.: 19 W 26/21 – Beschluss vom 28.05.2021
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 14.9.2020, die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses betreffend, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 320.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten um den Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers, der Beteiligte zu 1 ist der ernannte Testamentsvollstrecker.
Der am XX.XX.1948 geborene Erblasser und seine Ehefrau errichteten am 2.11.2011 ein gemeinschaftliches Testament (Bl. 61 ff. im Band 65 IV 300/18). Darin bestimmten sie sich wechselseitig zu Alleinerben, jedoch sollte der überlebende Ehegatte Vorerbe sein, befreit von allen gesetzlichen Verpflichtungen und Beschränkungen. Als Nacherben werden darin die beiden Kinder der Eheleute, die Beteiligte zu 2 sowie M… E…, bestimmt. Ferner enthält das Testament einige Vermächtnisse.
Am 19.3.2014 errichteten sie ein weiteres gemeinschaftliches Testament (Bl. 6 im Band 65 IV 300/18). Darin heißt es eingangs: „Wir, die Eheleute E… und M… E…, setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.“ Danach werden verschiedene Vermächtnisse ausgesprochen. Die Beteiligte zu 2 wird darin nicht erwähnt, von Vor- und Nacherbschaft ist im Testament nicht die Rede.
Am XX.XX.2014 verstarb die Ehefrau des Erblassers.
Am 27.11.2016 errichtete der Erblasser ein handschriftliches Testament. Darin heißt es unter anderem:
„Das gemeinschaftliche Testament M… E… geb. S… und E… E… ist hinterlegt beim Amtsgericht Schöneberg (…). Die darin getroffenen Vermächtnisse bleiben bestehen.
A) Ä… o… G… (…) 150.000,- €
B) B… (…) 50.000,- €
C) F… M… 12.000,- €
D) H… E… (…) Ihre monatlichen Rentenbezüge decken nicht die monatlichen Pflege- und Wohnkosten. Zur Deckung soll sie einen Zuschuss von monatlich von 800,- € erhalten.
Mein Freund K… E… erhält mein Kfz (…).
Ich setze für meine Tochter, M… E… geb. am XX.XX.83, eine monatliche Rente in Höhe von 800,- € für den Zeitraum bis zum Rentenalter fest. Die Rente ist jeweils zum ersten eines Monats zu zahlen. Ferner erhält meine Tochter das Kfz (…). Für mich ist wichtig sicherzustellen, dass meine Tochter von meinen vorhandenen Mitteln zunächst die Rente erhält. Sollten weiterhin noch finanzielle Mittel vorhanden sein, setz[…]