Haftungsaufteilung bei Pkw-Streifschaden: Amtsgericht Erding entscheidet über Schadensersatz
In einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Sattelzug hat das Amtsgericht Erding entschieden, dass die Schadensersatzansprüche teilweise gerechtfertigt sind. Der Kläger erhält einen Teilbetrag seiner Forderung, während die Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Die Entscheidung berücksichtigt die beiderseitigen Verursachungsbeiträge und die Betriebsgefahren der Fahrzeuge, wobei eine Haftungsquote von 70 zu 30 Prozent zugunsten des Klägers festgelegt wurde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht hat die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Teils der Schadensersatzforderung verurteilt.
Eine Haftungsquote von 70 zu 30 Prozent zu Gunsten des Klägers wurde festgelegt, basierend auf den Verursachungsbeiträgen und den Betriebsgefahren der Fahrzeuge.
Der Kläger konnte nicht beweisen, dass ihn kein Verschulden am Unfall trifft.
Die Beklagtenseite konnte ebenfalls nicht nachweisen, dass der Unfall für sie unvermeidbar war.
Die Höhe des Schadensersatzes basiert auf einer detaillierten Bewertung der Reparaturkosten, Wertminderung und weiteren Schäden.
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten wurden teilweise erstattet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden anteilig zwischen den Parteien verteilt.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweisführung und die Auswirkungen der Betriebsgefahr bei der Haftungsverteilung.
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