Mietwagen-AGB: Landgericht Frankfurt verbietet Klausel zur Überprüfung von Betriebsflüssigkeiten und Reifendruck durch Kunden
In einem Urteil des Landgerichts Frankfurt wurde entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mietwagenunternehmens, die von Kunden verlangt, die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck der Mietfahrzeuge zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, unzulässig ist. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar, da solche Prüfungen grundsätzlich in die Verantwortung des Vermieters fallen. Das Gericht verurteilte das Unternehmen daher zur Unterlassung der Verwendung dieser Klausel und zur Zahlung von Schadenersatz sowie zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2/24 O 133/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Frankfurt hat eine Klausel in den AGB eines Mietwagenunternehmens für unzulässig erklärt, die Kunden dazu verpflichtet, Betriebsflüssigkeiten und Reifendruck zu prüfen.
Die Klausel benachteiligt Verbraucher unangemessen, da sie Aufgaben auf den Mieter überträgt, die in die Verantwortung des Vermieters fallen.
Das Urteil stärkt den Schutz der Verbraucher im Mietwagenbereich und setzt klare Grenzen für die Gestaltung von AGBs durch Unternehmen.
Die Beklagte muss die strittige Klausel unterlassen und wurde zu Schadenersatz sowie zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung transparenter und fairer AGBs, die die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Unternehmen klar regeln.
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