Fahrerlaubnisentzug trotz Aktenpanne
In dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Aktenzeichen 11 CS 23.2036 wird die Beschwerde eines Fahrerlaubnisinhabers abgewiesen, der sich gegen den Sofortvollzug der Entziehung seiner kroatischen Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Vorlage seines Führerscheins wandte. Das Landratsamt Passau hatte die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von zehn Punkten im Fahreignungsregister entzogen.
Der Antragsteller bestritt den ordnungsgemäßen Zugang der vorherigen Ermahnung und Verwarnung und rügte eine unvollständig gewährte Akteneinsicht vor Erlass des Bescheids. Das Gericht entschied jedoch, dass die Ermahnung und Verwarnung dem Antragsteller ordnungsgemäß zugegangen waren und dass die unvollständige Akteneinsicht den Bescheid nicht nichtig macht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Beschwerde gegen die Entziehung der kroatischen Fahrerlaubnis wurde abgewiesen.
Ermahnung und Verwarnung galten als ordnungsgemäß zugestellt, basierend auf den Zustellungsurkunden.
Die unvollständige Akteneinsicht vor Erlass des Bescheids führte nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts.
Das Gericht betonte die Wichtigkeit des ordnungsgemäßen Durchlaufens des Stufensystems des Fahreignungs-Bewertungssystems.
Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis überwiegt das Interesse des Antragstellers.
Der Verfahrensfehler der unvollständig gewährten Akteneinsicht beeinflusste die Entscheidung in der Sache nicht.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Akteneinsicht im Straßenverkehrsrecht
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Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Behörden die Akteneinsicht unvollständig gewähren oder verweigern. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren und den Ausgang des Rechtsstreits haben. Im Folgenden wird ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsge[…]