Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – unvollständig gewährte Akteneinsicht vor Erlass des Bescheids

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Fahrerlaubnisentzug trotz Aktenpanne
In dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Aktenzeichen 11 CS 23.2036 wird die Beschwerde eines Fahrerlaubnisinhabers abgewiesen, der sich gegen den Sofortvollzug der Entziehung seiner kroatischen Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Vorlage seines Führerscheins wandte. Das Landratsamt Passau hatte die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von zehn Punkten im Fahreignungsregister entzogen.

Der Antragsteller bestritt den ordnungsgemäßen Zugang der vorherigen Ermahnung und Verwarnung und rügte eine unvollständig gewährte Akteneinsicht vor Erlass des Bescheids. Das Gericht entschied jedoch, dass die Ermahnung und Verwarnung dem Antragsteller ordnungsgemäß zugegangen waren und dass die unvollständige Akteneinsicht den Bescheid nicht nichtig macht.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 23.2036 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Beschwerde gegen die Entziehung der kroatischen Fahrerlaubnis wurde abgewiesen.
Ermahnung und Verwarnung galten als ordnungsgemäß zugestellt, basierend auf den Zustellungsurkunden.
Die unvollständige Akteneinsicht vor Erlass des Bescheids führte nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts.
Das Gericht betonte die Wichtigkeit des ordnungsgemäßen Durchlaufens des Stufensystems des Fahreignungs-Bewertungssystems.
Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis überwiegt das Interesse des Antragstellers.
Der Verfahrensfehler der unvollständig gewährten Akteneinsicht beeinflusste die Entscheidung in der Sache nicht.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.


Akteneinsicht im Straßenverkehrsrecht
Die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten im Straßenverkehrsrecht hängt maßgeblich von der Gewährung einer vollständigen Akteneinsicht ab. Gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hat jeder Beteiligte das Recht, in die ihn betreffenden Akten Einsicht zu nehmen. Dieses Recht ist elementar, um die Entscheidungsgrundlagen der Behörde nachzuvollziehen und sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zu wehren.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Behörden die Akteneinsicht unvollständig gewähren oder verweigern. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren und den Ausgang des Rechtsstreits haben. Im Folgenden wird ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsge[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv