Kostenverteilung in WEG: Schornsteinreinigung individuell unzulässig
Das Gericht hat entschieden, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für die Schornsteinreinigung ungültig ist, weil er nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Die Kosten der Schornsteinreinigung dürfen nicht individuell jeder Wohnung zugewiesen werden. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen, was bedeutet, dass die restlichen Änderungen des Kostenverteilungsschlüssels gültig bleiben. Die Kosten des Rechtsstreits werden überwiegend dem Kläger auferlegt.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 980b C 4/23 WEG >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Beschluss einer Eigentümerversammlung zur individuellen Kostenzuweisung der Schornsteinreinigung an jede Wohnung ist ungültig.
Die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung folgen.
Die übrigen Änderungen im Beschluss bleiben wirksam.
Die Kosten des Verfahrens trägt hauptsächlich der Kläger.
Das Gericht betont die Bedeutung einer gerechten und ermessensfehlerfreien Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels muss sachlich begründet sein und darf nicht willkürlich erfolgen.
Die Entscheidung unterstreicht die Autonomie der Wohnungseigentümer bei der Gestaltung der Kostenverteilung, solange diese ordnungsgemäß erfolgt.
Die Gerichtsentscheidung zeigt auf, dass bei der Verteilung von Kosten die tatsächlichen Verhältnisse und die Gerechtigkeit innerhalb der Gemeinschaft berücksichtigt werden müssen.
Änderungen des Kostenverteilungsschlüssels in Wohnungseigentümergemeinschaften
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können die Eigentümer beschließen, den Kostenverteilungsschlüssel zu ändern. Gemäß § 16 Abs. 3 WEG ist eine Mehrheitsentscheidung ausreichend, um eine Anpassung vorzunehmen. Diese kann sowohl einzelne Kostenarten als auch den gesamten Verteilerschlüssel betreffen. Für eine sachgerechte Beschlussfassung ist ein genaues Verständnis der gesetzlichen Vorgaben erforderlich.
Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung stand ein Beschluss der Eigentümerversammlung vom 19. Dezember 2022, bei dem es um die Neuverteilung der Kosten für die Schorn[…]