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Rechtsanwälte Kotz GbR

Persönlichkeitsrechtsverletzung – Schadensersatzanspruch

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Az.: 5 Sa 112/08
Urteil vom 13.01.2009

1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der klagende Arbeitnehmer verlangt von seinem Arbeitgeber Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings.
Der in der Mitte des fünften Lebensjahrzehnts stehende Kläger ist diplomierter Jurist und Kriminologie und war von 1976 bis 1991 als Staatsanwalt tätig. Bereits in jener Zeit war er aufgrund seiner dienstlichen Aufgabenstellung zum Spezialisten für polizeiliche Kriminalstatistik geworden. Seit 1993 ist er beim beklagten Land als vollbeschäftigter Arbeitnehmer beschäftigt. Seit 1994 ist er eingruppiert in die Vergütungsgruppe IIa der Anlage 1a des BAT/BAT-O. Er war vom Zeitpunkt der Einstellung bis Ende Mai 2005 dem Landeskriminalamt (LKA) zugeteilt und war dort im Dezernat 63 („Auswertung PKS“) als Dezernent („Fachbereiches PKS, Analyse und Forschung“) und stellvertretender Dezernatsleiter tätig. Als Dezernent war er zuständig für die Bereiche Kriminalitätsanalyse, Kriminalstrategie, Kriminalitätsprävention und Kriminalstatistik; daher war er der Fachmann des LKA für die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Der Kläger war auch stets der Kriminologieforschung verbunden geblieben und hat diese im Rahmen seiner Aufgabenstellung in Kooperation mit Forschungseinrichtungen weiter betrieben.
Mit dem 1. Juni 2005 wurde der Kläger an das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz für Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin befristet abgeordnet. Seit Dezember 2005 ist der Kläger an dieses Amt auf Dauer versetzt worden und hat dort den Dienstposten des Dezernatsleiters II (Katastrophenschutz) inne. Dieser Dienstposten ist nach A14 und damit höher bewertet als der ihm bis dahin übertragene Dienstposten.
Die Abordnung und spätere Versetzung erfolgte vor dem Hintergrund eines Konfliktes des Klägers mit dem Direktor des LKA. Der Konflikt entzündete sich zunächst an Sachfragen im Zusammenhang mit der richtigen Führung der Polizeistatistik und der Frage, ob die in der ganzen Landesverwaltung derzeit so beliebten Zielvereinbarungen im Polizeibereich zu einer schädlichen Beeinflussung der Kriminalstatistik führen würden bzw. bereits geführt haben. […]


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