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Garage oder Stellplatz mieten – Rechte und Pflichten

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In vielen Großstädten und Metropolregionen sind Parkplätze für das eigene Fahrzeug eine regelrechte Mangelware. Gerade für Mieter stellt dieser Umstand ein echtes Problem dar. Die stundenlange Parkplatzsuche kann einem Menschen den letzten Nerv rauben. Umso größer ist die Bedeutung von Garagen und Stellplätzen für Mieter, wenn diese von dem Vermieter angemietet werden können. Mit der Anmietung einer Garage respektive eines Stellplatzes sind jedoch auch Rechte und Pflichten verbunden, die den wenigsten Mietern bekannt sind. Hier in diesem Ratgeberartikel geben wir einen genauen Einblick in die Rechtslage und liefern die Antworten auf die wichtigsten Fragen.


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Anmietung von Garagen oder Stellplätzen bietet Mieterinnen und Mietern in Großstädten und Metropolregionen eine wesentliche Erleichterung im täglichen Leben. Dabei sind sowohl Rechte als auch Pflichten zu berücksichtigen, die sich aus dem Mietrecht ergeben. Es ist essenziell, einen klaren und rechtlich abgesicherten Mietvertrag zu haben, der die Nutzung und eventuelle Beschränkungen genau festlegt.

Mietrechtliche Grundlagen: Die Vermietung von Garagen oder Stellplätzen ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wichtige Paragraphen sind die §§ 535 ff., 555a und 573 ff.
Definition und Abgrenzung: Eine Garage ist ein geschlossener Raum zum Unterstellen von Fahrzeugen, während ein Stellplatz eine abgegrenzte, aber nicht überdachte Fläche darstellt.
Flexibilität des Mietvertrags: Mietverträge für Stellplätze und Garagen können flexibler gestaltet werden als Wohnraummietverträge, müssen jedoch bestimmte gesetzliche Formen erfüllen.
Rechte der Mieter: Mieter haben das Recht, den gemieteten Platz entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Dies schließt auch das Recht ein, dass der Vermieter den Platz in einem nutzbaren Zustand erhält.
Untervermietung: Die Untervermietung einer Garage oder eines Stellplatzes ist mit Zustimmung des Vermieters möglich.
Pflichten der Mieter: Mieter müssen die mietvertraglichen Bestimmungen einhalten und sind für Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder fahrlässiges Verhalten entstehen.
Kündigungsfristen: Falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzl[…]


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