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Fristlose Kündigung wegen nicht nachgewiesenen Abrechnungsbetrugs mit Tankrechnungen

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Unwirksame Kündigung: LAG weist Vorwürfe zurück
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wies die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel ab und bestätigte die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines angestellten Arztes und ärztlichen Leiters. Die Beklagte konnte weder einen wichtigen Grund für die Kündigung noch den dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Kläger nachweisen. Die Vorwürfe bezogen sich auf die angebliche Falschinformation über ein Gespräch sowie auf den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs mit Tankrechnungen, welche beide nicht als Kündigungsgrund anerkannt wurden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 11/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die außerordentliche Kündigung des ärztlichen Leiters wurde als unwirksam erklärt.
Falschinformationen über die Initiative eines Gesprächs und Abrechnungsbetrug mit Tankrechnungen rechtfertigten keine Kündigung.
Das Arbeitsgericht bestätigte, dass dem Kläger keine erhebliche Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.
Verdachtskündigung wurde ebenfalls abgelehnt, da der Verdacht nicht ausreichend begründet war.
Die Weiterbeschäftigung des Klägers wurde angeordnet.
Die Beklagte trägt die Kosten der erfolglosen Berufung.
Revision wurde nicht zugelassen.
Die Entscheidung betont die Wichtigkeit der klaren Beweisführung und -last bei Kündigungen.

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Abrechnungsbetrug mit Tankrechnungen: Rechtliche Hürden bei fristlosen Kündigungen
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