Unfallmanipulation: Wie ein abgesprochener Unfall ans Licht kam
Das Urteil des OLG Düsseldorf Az.: I-1 U 143/22 vom 28.08.2023 bestätigt die Abweisung der Klage durch das Landgericht, da der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hatte. Das Gericht fand überzeugende Beweise für eine abgesprochene Unfallmanipulation, basierend auf der Einwilligung des Klägers und widersprüchlichen Aussagen zu den Unfallumständen. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit des Beweismaßes nach § 286 Abs. 1 ZPO und setzt auf eine gründliche Beweiswürdigung, um die volle Überzeugung des Gerichts zu erreichen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
; Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Klage wurde abgewiesen, weil der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hatte.
Das Gericht folgte der nachvollziehbaren Begründung des Landgerichts, dass eine abgesprochene Unfallmanipulation vorlag.
Der Beweis für die Einwilligung in die Beschädigung musste vom Kläger erbracht werden, wobei ein strenges Beweismaß nach § 286 Abs. 1 ZPO angelegt wurde.
Die Einwendungen des Beklagten bezüglich der Einwilligung des Klägers mussten ebenfalls bewiesen werden.
Das Gericht benötigte eine volle Überzeugung davon, dass der Unfall wie vom Kläger beschrieben stattgefunden hat.
Widersprüchliche Aussagen und technische Gutachten spielten eine entscheidende Rolle bei der Beweisführung.
Das Urteil betont, dass nicht die bloße Möglichkeit, sondern eine praktisch vernünftige Gewissheit für eine Überzeugung notwendig ist.
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig eine umfassende Bewertung aller Indizien in ihrer Gesamtheit ist.
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Unfallmanipulation: Nachweis einer betrügerischen Inszenierung
Eine Unfallmanipulation liegt vor, wenn ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt oder dessen Ablauf verfälscht wird, um unrechtmäßig Versicherungsleistungen zu erlangen. Der Nachweis einer solchen Manipulation ist komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung verschiedener Indizien.
Typische Anzeichen für eine Unfallmanipulat[…]