Gericht weist Klage auf Versicherungsleistung nach Überschwemmung ab
Das Urteil des LG Köln mit dem Aktenzeichen 20 O 16/23 vom 29.11.2023 befasst sich mit einem Fall der Wohngebäudeversicherung bezüglich eines Wasserschadens durch Überflutung. Die Klage des Versicherungsnehmers wurde abgewiesen, da nicht überzeugend dargelegt werden konnte, dass eine versicherte Überschwemmung des Grundstücks vorlag. Zudem wurde die Klage auch hinsichtlich der Höhe der geforderten Entschädigung als unschlüssig erachtet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Klage: Kein Anspruch auf Zahlung aufgrund der bestehenden Versicherungsverträge.
Definition der Überschwemmung: Keine erhebliche Überflutung des versicherten Grundstücks nachgewiesen.
Kosten der Schadensminderung: Diskussion um Trockengeräte und deren Kosten nicht ausschlaggebend für die Entscheidung.
Vergleichsangebote der Versicherung: Abgelehnt, da keine Einigung erzielt wurde.
Schadensumfang und -bewertung: Strittig, insbesondere die Bewertung des Wasserschadens.
Beweisaufnahme und Zeugenaussagen: Führten nicht zur Überzeugung des Gerichts hinsichtlich einer Überschwemmung.
Wiederherstellungsklausel: Fehlende Sicherstellung der Wiederherstellung als Grund für die Ablehnung der Neuwertentschädigung.
Kosten des Verfahrens: Tragung durch den Kläger.
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Der Fall eines Wasserschadens und die Grenzen der Versicherungsdeckung
(Symbolfoto: Bilanol /Shutterstock.com)
Im Zentrum des Falls steht ein Hauseigentümer, der nach erheblichen Niederschlägen am 14. Juli 2021 einen Wasserschaden an seinem Anwesen in Y. erleidet. Das betroffene Gebäude, ein Objekt aus den frühen 1900er Jahren und zuletzt 1988 renoviert, erlitt Schäden, die der Eigentümer auf eine Über[…]