Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigentumsumschreibung – Auflassung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Notarielle Einreichung bei Eigentumsumschreibung zwingend
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Beschwerde einer Beteiligten gegen die Entscheidung des Grundbuchamts Emmendingen zurückgewiesen, die eine Eintragung des Eigentumswechsels eines Hausgrundstücks nur bei Vorlage eines durch einen Notar eingereichten Antrags zulässt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der notariellen Einreichung im Rahmen der Eigentumsumschreibung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 GBO, selbst bei einer Einigung ohne finanzielle Gegenleistung, wie es bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung der Fall sein kann.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 W 91/23 (Wx) >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Eintragung des Eigentumswechsels bedarf einer notariellen Antragstellung, selbst bei Vereinbarungen ohne finanzielle Gegenleistungen.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Entscheidung des Grundbuchamts wurde zurückgewiesen.
Das Gericht bestätigt die Wichtigkeit der notariellen Beteiligung bei der Eigentumsumschreibung zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG).
Ordnungsvorschriften, wie in § 13 Abs. 1 Satz 3 GBO festgelegt, müssen vom Grundbuchamt zwingend beachtet werden.
Die Pflichten des Notars bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen werden hervorgehoben.
Die Einreichung durch einen Rechtsanwalt erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen für die Eigentumseintragung.
Die Zurückweisung der Beschwerde unterstreicht die strengen Formalien bei Grundstücksübertragungen.
Das Urteil klärt die Reichweite und Bedeutung der notariellen Verpflichtung im Kontext von Eigentumsübertragungen.

[toc]
Eigentumsübertragung bei Gerichtsvergleich: Rechtliche Rahmenbedingungen
Bei der Eigentumsübertragung von Grundstücken spielt die Auflassung eine zentrale Rolle. Diese erfolgt in der Regel durch die gleichzeitige Anwesenheit von Veräußerer und Erwerber. Eine Ausnahme bildet die Auflassung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs. Hierbei kann die Eigentumsübertragung auch ohne die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien vollzogen werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Auflassung im Rahmen eines gerichtlichen […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv