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Waschanlagenbeschädigung durch Fahrzeugführer aufgrund Falschbedienung des Fahrzeugs

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Panne in der Waschanlage: Autofahrer verursacht hohen Sachschaden
Das Landgericht Bielefeld hat die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 41.562,25 EUR verurteilt, da der Fahrzeugführer beim Betrieb seines Fahrzeugs in der Waschanlage einen Unfall verursachte. Dieser Unfall führte zur Beschädigung der Waschanlage. Es wurde kein Mitverschulden der Klägerin festgestellt, da keine Sicherheitseinrichtung für derartige Unfälle erforderlich ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 341/20   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil

Verurteilung der Beklagten: Das Gericht verurteilt die Beklagten zur Zahlung eines Betrags von 41.562,25 EUR als Schadensersatz.
Unfall in der Waschanlage: Der Unfall wurde durch die Fehlbedienung des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer in der Waschanlage verursacht.
Keine Sicherheitseinrichtung: Die Waschanlage hatte keine Sicherheitseinrichtung, die bei Fehlbedienung automatisch stoppt.
Kein Mitverschulden der Klägerin: Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin kein Mitverschulden trifft.
Höhe des Schadens: Der Schaden an der Waschanlage und entstandene Kosten wurden detailliert berechnet und führten zur Schadenssumme.
Haftung nach StVG: Die Haftung der Beklagten ergibt sich aus den §§ 7, 18 StVG und § 115 VVG.
Keine höhere Gewalt: Das Gericht verneinte das Vorliegen höherer Gewalt als Ausschlussgrund für die Haftung.
Reparatur und Verdienstausfall: Neben den Reparaturkosten wurden auch der Verdienstausfall der Waschanlage und weitere Kosten berücksichtigt.

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Haftungsfragen bei Waschanlagenunfällen


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