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Kollision zwischen anfahrenden Feuerwehrfahrzeug und einem Vorbeifahrenden

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OLG Stuttgart – Az.: 12 U 155/17 – Urteil vom 30.01.2018

1. Auf die Berufung der Klägerin wird Ziff. 1 das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 18.08.2017, Az. 3 O 77/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

(1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.256,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 18.08.2016 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten i. H. v. 334,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 18.08.2016 zu zahlen.

(2) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus dem Schadensereignis vom 29.05.2016 entstandene weitergehende materielle Schäden zu einem Drittel zu erstatten.

(3) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin 1/3, die Beklagte trägt 2/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.256,34 € festgesetzt.
Gründe
I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a Abs. 1, 540 Abs. 2 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.

(Symbolfoto: mapman/Shutterstock.com)

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist teilweise begründet.

Der Klägerin steht aus § 115 VVG i.v.m. §§ 839, 249 ff. BGB, Art. 34 GG sowie §§ 7, 17 StVG ein Anspruch auf Ersatz von 2/3 des geltend gemachten Schadens zu.

Die Haftung des Beklagten ist nicht gemäß § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen. Es handelt sich für keine Partei um ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 17 Abs. 3 S. 1 StVG. Folglich ist eine Abwägung der Unfallbeiträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsgefahr und Gewichtung der Pflichtverletzungen vorzunehmen.

Das Beklagtenfahrzeug, ein LKW der freiwilligen Feuerwehr H, hatte im Rahmen eines Einsatzes zum Transport von Sandsäcken zu einem Sammeldepot in S wegen einer akuten Hochwasserlage mit eingeschaltetem Einsatzhorn und blauem Blinklicht das klägerische Fahrzeug, welches ausgewichen war, passiert. Danach […]


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