LANDGERICHT FLENSBURG
Az.: 6 O 107/06
Urteil vom 23.08.2006
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren hat die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Flensburg auf die mündliche Verhandlung vom 16. August 2006 für Recht erkannt:
Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand:
Die Verfügungsklägerin, die gewerblich Produkte unter anderem aus dem Segment Haut- und Körperpflegeprodukte vertreibt, macht gegen die Verfügungsbeklagte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend.
Die Verfügungsklägerin ist Mitbewerberin der Verfügungsbeklagten, die ebenfalls auf der Handelsplattform eBay gewerblich Haut- und Körperpflegeprodukte anbietet.
Am 06.07.2006 veröffentlichte die Verfügungsbeklagte auf der Handelsplattform eBay unter der Artikelnummer … auch an Endverbraucher gerichtetes Angebot auf Erwerb eines Körperpflegeproduktes (vgl. Anlage AS 2, Bl. 21). In dem Angebotstext sowie in den in einer Textbox am Ende der Angebotsseite wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden enthalten.
Zu den Widerrufsfolgen bestimmt Ziffer 12 g der AGB Folgendes:
„Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (beziehungsweise Waren) zurückzugeben und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Wenn die empfangene Leistung (bzw. Ware) ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgesandt werden kann, so muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies gilt bei Waren insoweit nicht, als die Verschlechterung nur auf Prüfung der Ware zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzuse[…]