Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Testamentsvollstreckung – Auskunftsanspruch hinsichtlich des Umfangs des verwalteten Nachlasses

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Testamentsvollstrecker muss Auskunft über Nachlass und Verfügungen erteilen
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass der Beklagte, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker, verpflichtet ist, der Erbengemeinschaft umfassend Auskunft über den Nachlass sowie über sämtliche Verfügungen, die er als Testamentsvollstrecker getätigt hat, zu erteilen. Dies umfasst die Vorlage aller Kontoauszüge der Erblasserin für einen bestimmten Zeitraum. Einige Teile der Klage wurden abgewiesen, während andere Ansprüche anerkannt wurden, insbesondere hinsichtlich der Auskunftspflicht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 147/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Beklagte muss als Testamentsvollstrecker detaillierte Auskunft über den Nachlass der Erblasserin erteilen.
Dies beinhaltet Verfügungen zum Nachteil der Erbmasse und die Vorlage aller Kontoauszüge der Erblasserin.
Ein Teil der Klage wurde abgewiesen, insbesondere die weitergehenden Auskunftsansprüche ohne direkten Bezug zur Testamentsvollstreckung.
Der Rechtsstreit bezüglich der Auskunftserteilung über Einkommenszuschüsse und Ausbildungszuwendungen wurde für erledigt erklärt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten, und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger ist auch nach Verzicht auf bestimmte Ansprüche noch teil der Erbengemeinschaft und kann daher Auskünfte einfordern.
Die Pflicht zur Rechnungslegung schließt die Vorlage der Kontoauszüge aller Konten der Erblasserin seit deren Tod ein.
Die Zuständigkeit des Gerichts wurde bejaht, und der Kläger hat ein Rechtsschutzinteresse an der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs.

[toc]
Testamentsvollstreckung: Auskunftsanspruch hinsichtlich des Umfangs des verwalteten Nachlasses
Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts, bei dem ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwaltet und verteilt. Die Erben haben das Recht, Auskunft über den Umfang des verwalteten Nachlasses zu erhalten. Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, ein Nachlass[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv