Testamentsvollstreckung: Nachweis der Beendigung durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg
Das Kammergericht Berlin wies die Beschwerde bezüglich der Beendigung der Testamentsvollstreckung zurück, stellte jedoch fest, dass die Beseitigung des Eintragungshindernisses im Grundbuch auch durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg nachgewiesen werden kann. Die Entscheidung hebt die Bedeutung der Rechtskraft und die formalen Anforderungen an den Nachweis der Beendigung einer Testamentsvollstreckung hervor.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Beschwerde gegen die Beendigung der Testamentsvollstreckung wurde zurückgewiesen.
Nachweis der Beendigung muss durch eine beglaubigte Abschrift eines rechtskräftigen Beschlusses erfolgen.
Das Amtsgericht Schöneberg spielte eine zentrale Rolle bei der Feststellung der Rechtskraft.
Die Testamentsvollstreckung kann durch Zeitablauf enden, hier nach 30 Jahren.
Unterscheidung zwischen Dauervollstreckung und Abwicklungsvollstreckung ist relevant.
Die Eintragung im Grundbuch erfordert strenge Nachweisführung.
Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes war dem Grunde nach korrekt.
Mögliche Unrichtigkeit im Grundbuch muss lückenlos nachgewiesen werden.
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Testamentsvollstreckung: Herausforderungen bei der Beendigung und dem Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt
Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument im Erbrecht, um den Nachlass eines Verstorbenen ordnungsgemäß zu verwalten und zu verteilen. Doch wie bei jedem anderen Rechtsverhältnis muss auch die Testamentsvollstreckung irgendwann einmal beendet werden. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, wie der Nachweis der Beendigung gegenüber dem Grundbuchamt erbracht werden kann, um die Beschränkung der Verfügungsmacht der Grundstückseigentümer aus dem Grundbuch zu löschen.
Die Beendigung der Testamentsvollstreckung erfordert einen Nachweis, der gegenüber verschiedenen Institutionen erbracht werden muss. Dazu gehört insbesondere das Grundbuchamt, das einen Vermerk […]