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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 5 Sa 206/19 – Urteil vom 09.06.2020

1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 01.10.2019 – 13 Ca 100/19 – wird zurückgewiesen.

2. Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als vollbeschäftigte Lehrkraft gemäß Arbeitsvertrag vom 14.05.2016 bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.

3. Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung sowie über die Wirksamkeit einer vorsorglich ausgesprochenen außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.

Der im Mai 1970 geborene Kläger nahm im Sommersemester 1992 an der Universität B-Stadt ein Magisterstudium in den Hauptfächern Geschichte und Deutsch auf. Im Sommersemester 1993 kam das Fach Philosophie hinzu, während Deutsch gleichzeitig zum Nebenfach wurde. Im Wintersemester 1994/1995 war der Kläger von der Universität B-Stadt beurlaubt. In dieser Zeit war er an der Universität G. als Gasthörer im Fach Deutsche Philologie registriert. Im Sommersemester 1995 setzte er sein Magisterstudium in B-Stadt fort und war während dieses Semesters zunächst noch als Gasthörer an der Universität G. im Fach Mittlere und Neuere Geschichte eingeschrieben. Im Wintersemester 1995/1996 immatrikulierte er sich an der Universität G. im Masterstudiengang Mittlere und Neuere Geschichte, Deutsche Philologie sowie Philosophie. Im Sommersemester 1996 wechselte der Kläger wieder zur Universität B-Stadt und vom Nebenfach Deutsch zunächst in die Germanistische Sprachwissenschaft und ab dem darauffolgenden Semester in die Germanistische Literaturwissenschaft. Im Herbst 1998 legte er an der Universität B-Stadt die Magisterprüfung in den Fächern Geschichte, Germanistische Literaturwissenschaft und Philosophie ab. Seine Magisterarbeit im Fach Geschichte hatte das Thema: Die Werke Richard Wagners am Rostocker Stadttheater in der Zeit von 1895 bis 1933 und deren Rezeption.

Von Oktober 1998 bis Mai 2003 absolvierte der Kläger an der Universität B-Stadt ein Promotionsstudium im Fach Theatergeschichte. In dieser Zeit war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen Projekten tätig. Am 17.06.2003 wurde er auf dem Gebiet „Neueste Geschichte und Zeitgeschichte“ zum Dr. Phil. promoviert.

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