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Kraftloserklärung Grundschuldbrief – Aufgebotsverfahren durch belasteten Grundeigentümer

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Kammergericht Berlin erklärt Grundschuldbrief für kraftlos: Recht am Grundpfandrecht gesichert
Das Urteil des Kammergerichts Berlin (KG Berlin, Az.: 12 W 65/14) hebt den Beschluss des Amtsgerichts Neukölln auf und erklärt den Grundschuldbrief für kraftlos. Im Kern geht es um die Eigentümerin einer Wohnung in Berlin, die durch ein rechtskräftiges Urteil berechtigt ist, die Abtretung der Grundschuld zu verlangen. Nachdem der ursprüngliche Besitzer des Grundschuldbriefes diesen nicht herausgibt und behauptet, ihn nicht zu besitzen, wird der Grundschuldbrief auf Antrag der Wohnungseigentümerin für kraftlos erklärt, um das Recht am Grundpfandrecht zu wahren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 W 65/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Das Kammergericht Berlin hebt den Beschluss des Amtsgerichts Neukölln auf.
Die Beteiligte zu 1) ist Eigentümerin der Wohnung Nr. 21 in Berlin und hat ein Recht auf die Grundschuld.
Die Abtretung der Grundschuld wurde gerichtlich verfügt, aber der physische Grundschuldbrief fehlt.
Der ehemalige Besitzer des Briefes, Herr S, behauptet, diesen nicht mehr zu besitzen.
Die Wohnungseigentümerin stellt erfolgreich einen Antrag auf Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes.
Der Verlust des Grundschuldbriefes wurde glaubhaft gemacht und die Notwendigkeit der Kraftloserklärung bestätigt.
Der rechtliche Anspruch der Wohnungseigentümerin auf die Grundschuld bleibt bestehen.
Das Urteil ermöglicht der Eigentümerin, die Löschung der Grundschuld im Grundbuch zu beantragen.

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Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs: Das Aufgebotsverfahren für belastete Grundeigentümer
Ein Grundschuldbrief ist eine Urkunde, die die Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld beurkundet. Wenn der Grundschuldbrief verloren geht oder gestohlen wird, kann der belastete Grundeigentümer ein Aufgebotsverfahren einleiten, um den Grundschuldbrief für kraftlos zu […]


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