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Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Erst- und Folgebescheinigungen für Kündigungsfrist

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Beweiswert und Tragweite von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Kontext von Kündigungen
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Gültigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, insbesondere im Kontext von Kündigungen, ist ein wiederkehrendes und kontroverses Thema im Arbeitsrecht. Die Frage, inwieweit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Beweismittel anerkannt wird und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, steht dabei im Mittelpunkt. Dieser Fall beleuchtet die Thematik aus einer spezifischen Perspektive, in der die Glaubwürdigkeit und der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage gestellt werden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 20 b/22    >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsrechtlicher Streit zwischen Kläger und Beklagtem über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Beendigungskündigung und restliche Zahlungsansprüche.
Kläger war als Berufstaucher und Taucheinsatzleiter bei einem Tauchunternehmen beschäftigt.
Vorwurf: Kläger hat mehr Tauchstunden abgerechnet, als er tatsächlich getaucht hat.
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann bei Vorliegen wichtiger Gründe das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beendet werden.
Die Beklagte konnte nicht überzeugend einen wichtigen Grund für die Kündigung darlegen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat hohen Beweiswert, aber keine gesetzliche Vermutung für tatsächliche Arbeitsunfähigkeit.
Kläger konnte nicht ausreichend nachweisen, dass er während der besagten Zeit tatsächlich krankheitsbedingt arbeitsunfähig war.
Kläger behauptete zusätzlich, die Beklagte habe es versäumt, Sozialversicherungsbeiträge für ihn abzuführen.

Kern des Disputs
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Zwischen Beweiswert und Kündigungskontroversen. (Symbolfoto: M. Schuppich /Shutterstock.com)

Die zentrale Auseinandersetzung dreht sich um die


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