Verfasser: Dr. Christian Kotz
Ich möchte Ihnen hiermit eine kleine Einführung in die neuen Regelungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geben. Die Neuregelungen im Schuldrecht traten zum 01.01.2002 in Kraft. Es ist bzw. wäre für der „Jedermann/frau“ ratsam sich mit den Neuerungen vertraut zu machen.
Zum besseren Verständnis habe ich meine Ausführungen wie folgt untergliedert:
Kaufvertrag – Änderungen
Leistungsstörungen – Allgemein
Leistungsstörungen bei Kauf- und Werkvertrag
Übergangsvorschriften – Ab wann gilt das neue Recht?
Verbraucherschutzgesetze – Eingliederung in das BGB – Änderungen?
Verjährungsregelungen – Neuerungen
Verjährungszeiträume – Übersicht
Verzugszinsen – Neuerungen
Hier nun eine kleine Einführung:
1. Einführung: Der Bundestag hat am 11.10.2001 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen, dass am 01.01.2002 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz bringt viele Neuerungen in das Bürgerliche Gesetzbuch! Es werden Regelungen geändert bzw. modifiziert, die seit dem 18.08.1896 bestehen (Verabschiedung des BGB durch den Reichstag)! Die Gesetzesnovellierung umfasst insgesamt 288 Seiten! Es können sich aber immer noch Änderungen ergeben, so dass die gemachten Ausführungen noch nicht das „letzte Wort“ sind. Mit dem Gesetz werden auch die 3 folgenden EU-Richtlinien ins Bürgerliche Gesetzbuch umgesetzt:
a. Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie: Diese sieht vor, dass der Verbraucher bei Kaufverträgen neben Wandlung und Minderung auch Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat. Eine Verjährung dieser Ansprüche erfolgt erst in 2 Jahren (!) statt wie bisher in 6 Monaten. Für gewerbliche Verkäufer (= Unternehmer) kann sich hier ein immenses Kostenrisiko ergeben!
b. Die Zahlungsverzugsrichtlinie: Nach der Umsetzung der Ric[…]