Gestellter Unfall: Indizien und Beweislast im Verkehrsunfallprozess
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil des Landgerichts Darmstadt in Bezug auf einen behaupteten gestellten Verkehrsunfall teilweise abgeändert. Die Beklagten wurden verurteilt, dem Kläger einen reduzierten Schadenersatz zu zahlen. Das Gericht verneinte die Behauptung eines gestellten Unfalls, da keine überzeugenden Indizien für eine Manipulation vorlagen. Zudem wurde die Höhe des Schadenersatzes aufgrund eines vorangegangenen Vorschadens am Fahrzeug des Klägers angepasst.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 13 U 49/13 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Teilweise Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt durch das OLG Frankfurt.
Verneinung eines gestellten Unfalls: Das Gericht sah keine stichhaltigen Beweise für die Behauptung der Beklagten zu 1), dass es sich um einen fingierten Unfall handele.
Schadenersatz: Die Beklagten wurden zur Zahlung von 5.124,40 € plus Zinsen an den Kläger verurteilt.
Beweislast: In der Regel trägt der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung die Beweislast für die Behauptung eines gestellten Unfalls.
Bewertung der Indizien: Das Gericht fand keine ausreichende Indizienhäufung, die auf einen gestellten Unfall hindeutet.
Berücksichtigung des Vorschadens: Bei der Berechnung des Schadenersatzes wurde ein vorheriger, nicht fachgerecht reparierter Schaden am Fahrzeug des Klägers einbezogen.
Betrachtung der Umstände: Das Gericht wertete die Umstände des Unfalls, wie winterliche Straßenverhältnisse und die Beteiligung einer schwangeren Frau, als Argument gegen einen gestellten Unfall.
Keine Revision zugelassen: Das Urteil ist endgültig, da keine Zulassungsgründe für eine Revision vorliegen.
[toc]
Ein gestellter Verkehrsunfall ist ein absichtlich herbeigeführter Unfall, um Versicherungsleistungen zu erschleichen. Um einen gestellten Unfall zu erkennen, können verschiedene Indizien hilfreich sein. Dazu zählen unter anderem der Zeitpunkt und Ort des Unfalls, ein ungewöhnlicher Unfallhergang, das Fehlen von Ausweich- oder Bremsmanövern vor[…]