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Verkehrsunfall – verschuldensunabhängige Pedelecfahrerhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG?

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Schmerzensgeld nach Pedelec-Unfall: Verschuldensunabhängige Haftung?
Das Landgericht Detmold hat in seinem Urteil entschieden, dass der Beklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatzleistungen an die Klägerin verpflichtet ist. Dies erfolgt aufgrund einer teilweisen Haftung für die Folgen eines Verkehrsunfalls. Die Mitverursachung des Unfalls durch die Klägerin führte zu einer Reduzierung des Anspruchs. Zudem wurden die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und Zinsen ab einem bestimmten Datum festgelegt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 43/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Schmerzensgeldzahlung: Der Beklagte muss 1.000 EUR Schmerzensgeld an die Klägerin zahlen.
Weiterer Schadensersatz: Zusätzlich sind 682,43 EUR als weiterer Schadensersatz zu leisten.
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten: Der Beklagte ist verpflichtet, 255,85 EUR an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Haftungsbeteiligung: Der Beklagte haftet zu mindestens 50 % für die Folgen des Unfalls.
Mitverursachung durch Klägerin: Die Klägerin hat den Unfall durch ihr Fahrverhalten mitverursacht, was zu einer Reduzierung des Anspruchs führte.
Keine vollständige Haftung des Beklagten: Der Beklagte haftet nicht vollständig, da auch die Klägerin eine Teilschuld trägt.
Zinsen ab Verzugseintritt: Zinsen auf die zu zahlenden Beträge sind ab dem 20.05.2014 fällig.
Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit: Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben; dasUrteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Der Unfall und seine Folgen: Verkehrsunfall und Pedelecfahrerhaftung
(Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)

Bei einem Verkehrsunfall im September 2013 war die Klägerin, eine Pedelecfahrerin, involviert. Der Beklagte, ein anderer Verkehrsteilnehmer, wurde für die Unfallfolge[…]


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