Rente wegen Erwerbsminderung – Anspruch nur mit vollständiger Beweislast?
Das Bayerische Landessozialgericht bestätigte das Urteil des Sozialgerichts Würzburg, wonach die Klägerin keinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung über den 31.12.2012 hinaus hat. Trotz gesundheitlicher Einschränkungen, insbesondere nach einer Hüftoperation, wurde festgestellt, dass die Klägerin in der Lage ist, leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens sechs Stunden täglich zu verrichten. Die medizinischen Gutachten und die Tatsache, dass sie wieder arbeitet, untermauern diese Entscheidung.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Bestätigung des Urteils: Das Bayerische Landessozialgericht wies die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg zurück.
Gesundheitliche Einschränkungen: Die Klägerin leidet nach einer Hüftoperation und weiteren gesundheitlichen Problemen an verschiedenen körperlichen Einschränkungen.
Erwerbsfähigkeit: Trotz ihrer Einschränkungen ist die Klägerin fähig, leichte Tätigkeiten für mindestens sechs Stunden täglich auszuführen.
Medizinische Gutachten: Mehrere Gutachten bestätigen die Erwerbsfähigkeit der Klägerin, auch hinsichtlich ihrer Wegefähigkeit.
Keine wesentliche Verschlechterung: Die medizinische Situation der Klägerin hat sich seit der Operation nicht wesentlich verschlechtert.
Wiederaufnahme der Arbeit: Die Klägerin ist wieder in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig.
Ablehnung voller Erwerbsminderungsrente: Aufgrund der festgestellten Erwerbsfähigkeit besteht kein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Kostenentscheidung: Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet und eine Revision wird nicht zugelassen.
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In Deutschland haben Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Die wesentlichen Kriterien für diese Rente sind medizinischer und versicherungsrechtlicher Natur. Voraussetzung für den Anspruch ist das[…]