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WEG – Beschluss einer Firmenbeauftragung analog eines anderes Angebots

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Ablehnung von Beschluss: Unklare Firmenbeauftragung „analog“ zu anderem Angebot
Das Urteil des AG München vom 08.11.2022 erklärt den Beschluss zu Top 4 der Eigentümerversammlung (ETV) vom 28.06.2022 für ungültig. Hauptgrund ist die Unbestimmtheit des Beschlusses bezüglich der Beauftragung einer Firma für Fassadenarbeiten. Der Beschluss basierte auf einer „analogen“ Grundlage zu einem Angebot, ohne konkrete Details zu Preis und Leistung zu nennen. Die Klage gegen diesen Beschluss wurde daher zugelassen und die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1294 C 10278/22 WEG   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Ungültigkeitserklärung des Beschlusses zu Top 4 der ETV vom 28.06.2022 durch das AG München.
Der Beschluss betrifft die Beauftragung für Fassadenarbeiten auf analoger Basis zu einem Angebot.
Unbestimmtheit des Beschlusses: Fehlen von konkreten Details zu Angebot, Preis und Leistung.
Klagezulässigkeit: Das Gericht erklärt die Klage für zulässig aufgrund der Unbestimmtheit des Beschlusses.
Kosten des Rechtsstreits: Die Beklagte trägt die Kosten.
Auslegung von Eigentümerbeschlüssen: Beschlüsse müssen objektiv und normativ auslegbar sein.
Fehlende Konkretisierung: Der Bezug auf das Leistungsverzeichnis statt auf ein spezifisches Angebot.
Streitwertfestsetzung auf 65.000 Euro, basierend auf dem Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung.

[toc]

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen bei der Firmenbeauftragung gemäß Beschluss bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Laut Rechtsprechung ist es erforderlich, mindestens drei alternative Angebote einzuholen, bevor eine Entscheidung über eine Firmenbeauftragung getroffen wird. Der Beschluss kann entweder „auf Grundlage“ oder „analog“ zu einem Angebot erfolgen.

Das Verwaltungsbeirat spielt eine wichtige Rolle bei diesem Prozess, indem es ein spezifisches Angebot für die Gemeinschaft empfiehlt. Die endgültige Entscheidung wird jedoch in einer WEG-Hauptversammlung getroffen, an der alle Mitglieder teilnehmen[…]


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