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Verkehrsunfall- Schmerzensgelderhöhung wegen grober Fahrlässigkeit

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Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 26.02.2015 die Berufung des Klägers teilweise stattgegeben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu einer zusätzlichen Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt. Dies basiert auf der groben Fahrlässigkeit des Unfallverursachers und dem verzögerten Regulierungsverhalten der Versicherung. Die Höhe des Schmerzensgeldes wurde auf insgesamt 35.000 € festgesetzt, wobei das bisher gezahlte Schmerzensgeld angerechnet wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 26/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der groben Fahrlässigkeit: Der Unfallverursacher handelte grob fahrlässig, was zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führte.
Erhöhung des Schmerzensgeldes: Das OLG setzte das Schmerzensgeld auf insgesamt 35.000 € fest.
Bedeutung des Regulierungsverhaltens: Das zögerliche Regulierungsverhalten der Versicherung wurde als belastender Faktor für den Kläger berücksichtigt und beeinflusste die Höhe des Schmerzensgeldes.
Zusammensetzung des Schmerzensgeldes: Das Gericht rechnete die bereits geleisteten Zahlungen auf das Gesamtschmerzensgeld an.
Verzinsung des Schmerzensgeldes: Der Kläger hat Anspruch auf Verzinsung des Schmerzensgeldes ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.
Haushaltsführungsschaden: Der Kläger erhielt zusätzlich Schadensersatz für den Ausfall seiner Arbeitskraft in der Haushaltsführung.
Aktivlegitimation des Klägers: Das Gericht bestätigte die Aktivlegitimation des Klägers für den geltend gemachten Haushaltsführungsschaden.
Berücksichtigung persönlicher Umstände: Die individuellen Lebensumstände des Klägers, wie die Schwere der Verletzungen und deren Auswirkungen auf sein Leben, wurden bei der Urteilsfindung eingehend berücksichtigt.

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