Manipulierter Unfall: Wenn der Unfall zur Absprache wird
Das Gericht LG Wuppertal wies die Klage ab, da überzeugend nachgewiesen wurde, dass der Kläger und die Beklagte zu 1) einen Verkehrsunfall am 29.03.2013 absichtlich herbeigeführt haben. Es gab signifikante Ungereimtheiten im Unfallhergang und Zweifel über das Eigentum des Klägers am beschädigten Fahrzeug. Dies führte zur Entscheidung, dass keine Ansprüche aus dem Unfall gegen die Beklagten bestehen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klage abgewiesen: Das Gericht entschied, die Klage des Klägers abzulehnen.
Verdacht auf absichtlichen Unfall: Es bestanden erhebliche Zweifel, dass der Unfall bewusst herbeigeführt wurde.
Unplausibler Unfallhergang: Die Beschreibungen und Umstände des Unfalls waren inkonsistent und unglaubwürdig.
Zweifel am Fahrzeugeigentum: Es gab Unsicherheiten darüber, ob der Kläger zum Unfallzeitpunkt Eigentümer des beschädigten Toyota Supra war.
Beweiserhebung durch Sachverständige: Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen stützten die Annahme eines arrangierten Unfalls.
Keine unbeteiligten Zeugen: Zum Zeitpunkt des Unfalls waren keine unbeteiligten Zeugen anwesend.
Widersprüchliches Verhalten der Beklagten: Die Beklagte zu 1) erschien nicht zu den Gerichtsverhandlungen und machte widersprüchliche Aussagen.
Technische Befunde unklar: Obwohl technische Befunde nicht eindeutig auf eine Manipulation hinwiesen, bestärkten andere Indizien das Gericht in seinem Urteil.
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