Erbvertrag und Formvorschriften: OLG Düsseldorf entscheidet über Verjährung und Wirksamkeit
Das OLG Düsseldorf entschied im Fall I-7 U 153/12, dass die Beklagte trotz Formunwirksamkeit des ursprünglichen Erb-/Pflichtteilsverzichts, notariell auf ihre Erbansprüche verzichten muss, da das zugrunde liegende schuldrechtliche Kausalgeschäft wirksam bleibt. Der Anspruch des Klägers auf diesen Verzicht verjährt nicht gemäß § 196 BGB, da er sich auf die Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks bezieht und somit einer zehnjährigen Verjährungsfrist unterliegt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil des Landgerichts Duisburg, das die Beklagte verpflichtet, formwirksam auf ihre Erbansprüche zu verzichten.
Das Gericht erklärte, dass der schuldrechtliche Vertrag trotz derformunwirksamen Erbverzichtserklärung gültig ist.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Urteils durch Sicherheitsleistung abwenden, die Revision wurde jedoch zugelassen.
Ein Formmangel beim Erb-/Pflichtteilsverzicht führte nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, sondern nur zur Notwendigkeit einer neuen formwirksamen Verzichtserklärung.
Die Beklagte kann sich nicht auf Verjährung berufen, da der Anspruch erst mit der Mitteilung des Formfehlers an die Beklagte zu laufen begann.
Die Vertragsparteien hatten ursprünglich einen Übertragungs- und Erb-/Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen, welcher die Übertragung eines Hausgrundstücks beinhaltete.
Erb- und Pflichtteilsverzicht – Rechtliche Aspekte
Erb- und Pflichtteilsverzichte sind rechtliche Instrumente, die es erlauben, die gesetzliche Erbfolge zu modifizieren. Damit können Personen im Voraus auf künftige Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche verzichten. Dies geschieht häufig im Rahmen von Übertragungsverträgen, bei denen Vermögenswerte zu Lebzeiten auf Nachkommen übertragen werden.
Solche Vereinbarungen unterliegen strengen Formvorschriften und erfordern die Mitwirkung eines Notars. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, da zahlreiche Aspekte des Erb- und Pflichtteilsrechts sowie des Schuldrechts […]